Whistleblowing-Politik von Sonepar​

Was kann gemeldet werden?

Verstöße oder potenzielle Verstöße können unter anderem die folgenden Bereiche betreffen:

  • Menschenrechtsverletzungen
  • Betrug
  • Korruption
  • unerlaubte Einflussnahme
  • Datenschutz
  • Belästigungen
  • internationale Sanktionen und Embargos
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Umwelt
  • Diskriminierungen
  • Straftaten und Zuwiderhandlungen


Welche Informationen sollten angegeben werden?

Die Meldungen sollten den Sachverhalt so genau und vollständig wie möglich darstellen. Obwohl die Meinung der Whistleblower:innen gegebenenfalls eingeholt werden kann, sind Mutmaßungen zu vermeiden.

 

In den Meldungen sollten Informationen zu folgenden Fragen angegeben werden:

  • Was ist vorgefallen?
  • Wann ist es vorgefallen?
  • Wer ist oder war daran beteiligt bzw. darin involviert?
  • Ist der Sachverhalt noch im Gange?
  • Welche Risiken gibt es und wie hoch ist die Dringlichkeit der Situation?
  • Wie hat die:der Whistleblower:in Kenntnis über den Sachverhalt erlangt?
  • Gibt es Zeug:innen oder weitere von dem Sachverhalt betroffene Personen?


Wenn Whistleblower:innen über Belege oder sachdienliche Beweise verfügen, sollten sie dies angeben und diese Nachweise auf der Plattform bereitstellen.

Vertraulichkeit

Die Identität der Whistleblower:innen und der von der Meldung betroffenen Personen sowie sämtliche für die Meldung eingereichten Dokumente werden streng vertraulich behandelt, sofern Sonepar nicht verpflichtet ist, alle oder einen Teil der Informationen einer Behörde zu melden.

Keine Vergeltungsmaßnahmen

Sonepar, seine Geschäftspartner:innen und seine Mitarbeiter:innen ergreifen keine Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die eine Meldung in gutem Glauben macht oder an einer Untersuchung teilnimmt.

Gegen Personen, die Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen ergriffen haben, weil diese eine Meldung in gutem Glauben vorgenommen haben oder an Nachforschungen beteiligt sind, werden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die bis hin zur Kündigung reichen können.

Sonepar behält sich das Recht vor, Disziplinarmaßnahmen und andere geeignete Maßnahmen gegenüber Personen zu ergreifen, die gegen diese Richtlinie durch wissentlich falsche oder böswillige Aussagen verstoßen, mit dem Ziel Nachforschungen fälschlicherweise einzuleiten oder in eine falsche Richtung zu lenken.

Schutz personenbezogener Daten​

Die über das Whistleblowing-System von Sonepar erhobenen Daten werden gemäß den Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Es werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um den Datenschutz während der Erhebung, der Übermittlung und der Speicherung zu gewährleisten.

Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, abzuändern oder zu berichtigen.

Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Sonepar Österreich GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.