Aus für Leuchtstofflampen ab 2023

Wir haben bereits vor einiger Zeit mittels Flyer über das Ende der konventionellen Leuchtstoffröhre und den notwendigen Umstieg auf LED informiert. Jetzt wird es ernst!
Laut der RoHS-Richtlinie der Europäischen Union dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen ab dem 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die seit Längerem bestehende Richtlinie regelt die Verwendung gefährlicher Stoffe wie Blei in Elektro- und Elektronikgeräten und wird ab dem kommenden Jahr ausgeweitet. Ziel der RoHS-Richtlinie ist der Schutz unserer Umwelt durch eine Reduktion der Schadstoffbelastung. Darüber hinaus sollen jene Menschen besser geschützt werden, die in der Herstellung oder dem Recyclingprozess mit entsprechenden Produkten in Berührung kommen.

Alle Neuerungen der RoHS-Richtlinie im Detail

Damit Sie die Änderungen rechtzeitig in Ihrem Lager- und Warenbestand berücksichtigen können, möchten wir Sie bereits jetzt über die bevorstehenden Regelungen informieren.

Bitte beachten Sie, dass per 25. Februar 2023 das Inverkehrbringen kreisförmiger T5 Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät untersagt ist. Mit 25. August 2023 folgen lineare T5 und T8 Leuchtstoffröhren.

In der Grafik finden Sie die Stichtage der Beschränkung für die jeweiligen Produkte auf einen Blick:   

Bisher galten Ausnahmen der RoHS-Richtlinie für einige Produkte wie T5- sowie T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni), HPD-Lampen und Leuchtmittel für spezielle Anwendungsgebiete wie UV-C Lampen. Diese Ausnahmen werden mit 2023 aufgehoben. Der Abverkauf von Restposten ist jedoch weiterhin möglich.

Sollten Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg:innen vom Fachbereich Licht. Um Ihnen einen einfachen Umstieg zu ermöglichen, beraten wir Sie gerne über passende Ersatzprodukte.

Kontakt:
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licht@sonepar.at

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