Alle Neuerungen der RoHS-Richtlinie im Detail
Damit Sie die Änderungen rechtzeitig in Ihrem Lager- und Warenbestand berücksichtigen können, möchten wir Sie bereits jetzt über die bevorstehenden Regelungen informieren.
Bitte beachten Sie, dass per 25. Februar 2023 das Inverkehrbringen kreisförmiger T5 Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät untersagt ist. Mit 25. August 2023 folgen lineare T5 und T8 Leuchtstoffröhren.
In der Grafik finden Sie die Stichtage der Beschränkung für die jeweiligen Produkte auf einen Blick:
Bisher galten Ausnahmen der RoHS-Richtlinie für einige Produkte wie T5- sowie T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni), HPD-Lampen und Leuchtmittel für spezielle Anwendungsgebiete wie UV-C Lampen. Diese Ausnahmen werden mit 2023 aufgehoben. Der Abverkauf von Restposten ist jedoch weiterhin möglich.
Sollten Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg:innen vom Fachbereich Licht. Um Ihnen einen einfachen Umstieg zu ermöglichen, beraten wir Sie gerne über passende Ersatzprodukte.
Kontakt:
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licht@sonepar.at